SHK - Gutachter
Thomas Balbach
 

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, 

- welches von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird 

- und dessen Tatsachenfeststellungen für beide Parteien

 verbindlich sein sollen. 

Es stellt eine kostengünstige Alternative zur gerichtlichen

Auseinandersetzung dar, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden. 

Hierbei müssen sich beide Parteien vorab auf einen Sachverständigen einigen, der in der Schlichtung aktiv werden soll.


 
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